Rechtsprechung
LG Berlin, 26.01.2015 - 67 S 241/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebskostenvereinbarung; Erhöhung der Bruttomiete mit Nettokaltmietspiegel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Betriebskosten sind Teil der Miete!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gevestor.de (Kurzinformation)
Inklusivmiete: Mieterhöhung wegen Betriebskostenvereinbarung erschwert
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Die Miete setzt sich grundsätzlich aus Grundmiete und Betriebskosten zusammen (IMR 2015, 1083)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding, 02.06.2014 - 22a C 86/14
- LG Berlin, 26.01.2015 - 67 S 241/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 41/05
Vergleichsmaßstab bei einem Mieterhöhungsverlangen
Auszug aus LG Berlin, 26.01.2015 - 67 S 241/14
Von der bislang geschuldeten Inklusivmiete waren - wie es die Klägerin in ihrem Mieterhöhungsverlangen dargestellt hat - die Betriebskosten abzuziehen, da sich der Berliner Mietspiegel auf Nettokaltmieten bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 41/05).